eintrittsverfahren
und schulzuweisung
Das Eintrittsverfahren für
die Zulassung zum gymnasialen Unterricht erfolgt als Laufbahnentscheid.
Gymnasialer
Unterricht im 9. SchuljahrDie Maturitätsschulen von Biel führen
kantonale Quarten (spezielle 9. Sekundarklassen mit gymnasialem Unterricht)
und ermöglichen damit den Schülerinnen und Schülern der
RegionBiel-Seeland eine ungebrochene vierjährige Maturitätsausbildung.
Zulassung zum
gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr Anmeldung
Nach Ablauf des ersten Unterrichtssemesters
im 8. Schuljahr entscheidet die Schulkommission der besuchten Schule auf
Antrag der Lehrerschaft über die prüfungsfreie Zulassung zum
gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr.
Wer für den Besuch des gymnasialen
Unterrichts nicht empfohlen wird, kann eine kantonale Prüfung, die
von den Bieler Maturitätsschulen im März gemeinsam durchgeführt
wird, ablegen. Schülerinnen und Schüler, die nach Ablauf des
8. Schuljahres nicht in den gymnasialen Unterricht des 9. Schuljahres aufgenommen
werden, können sich im 9. Schuljahr erneut für die Zulassung
zum gymnasialen Unterricht beurteilen lassen.
Anmeldeformulare für die Beurteilung
oder die Prüfung sind bei der besuchten Schule oder beim Deutschen
Gymnasium Biel erhältlich.
Zuteilung an
eine Maturitätsschule
Die zum gymnasialen Unterricht zugelassenen
Schülerinnen und Schüler können in eine Bieler Maturitätsschule
eintreten. Sie werden aufgrund des eigenen Schulwunsches, des gewählten
Bildungsganges (Schwerpunktfach, 3. Sprache) und der Aufnahmekapazitäten
and die entsprechende Schule zugewiesen. Nach den Frühjahrsferien
werden die Schülerinnen und Schüler über die definitive
Zuteilung orientiert.
Kosten der
Ausbildung
Für den Besuch der Maturitätsausbildung
werden den Eltern keine Schulgelder verrechnet. Vom 10. Schuljahr an kommen
die Schülerinnen und Schüler für das persönliche Schulmaterial
selber auf. Im Bedarfsfall können kantonale Stipendien beantragt werden.
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